Menschenrechtliche Rahmenbedingungen des Schwangerschaftsabbruchs in Liechtenstein: Kurzgutachten im Auftrag des Vereins für Menschenrechte in Liechtenstein VMR

Laufzeit

Juli – August 2026

Auftraggeber

Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR)

Hintergrund

Der Verein für Menschenrechte in Liechtenstein (VMR) beauftragte das IZFG mit einem Rechtsgutachten zu den menschenrechtlichen Rahmenbedingungen des Schwangerschaftsabbruchs in Liechtenstein. Anlass bildete die Volksinitiative "Fristenlösung für Liechtenstein". Im Zentrum standen die menschenrechtliche Einordnung der geltenden Rechtslage und der mit der Initiative vorgeschlagene Fristenlösung.

Das Gutachten analysiert die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention und der relevanten UN-Menschenrechtsverträge. Die Analyse zeigt, dass die Entscheidung über die Fortsetzung oder den Abbruch einer Schwangerschaft menschenrechtlich geschützt ist und ein absolutes Verbot nicht zulässig wäre. Internationale Menschenrechtsorgane haben Liechtenstein wiederholt empfohlen, Zugangshürden abzubauen und die Kriminalisierung zu reduzieren. Die vorgeschlagene Fristenlösung liegt innerhalb des menschenrechtlichen Gestaltungsspielraums und erfüllt die menschenrechtlichen Anforderungen in wesentlichen Punkten besser als die geltende Regelung.

Projektteam

  • Prof. Dr. Michèle Amacker (strategische Leitung)
  • MLaw Manuela Hugentobler (operative Leitung, Verfasserin)

Die wichtigsten Ergebnisse hat der VMR zudem in dieser kurzen Broschüre zusammengefasst.