Das "Recht auf soziale Sicherheit" wird als Menschenrecht eingefordert. Die Wohlfahrtsstaaten entwickelten unterschiedliche Systeme, um dieses zu gewährleisten. Bedeutsam sind die Sozialversicherungen, die Risiken wie Alter, Krankheit oder Arbeitslosigkeit abfedern. Doch nicht nur der Staat, sondern auch private Organisationen und familiäre Netzwerke leisten Unterstützung. Zusammen bilden sie die "mixed economy of welfare". Diese hat zweifelsohne ein Geschlecht. Einerseits profitieren die verschiedenen Geschlechter sehr unterschiedlich von sozialstaatlichen Leistungen. Andererseits federn Frauen mit der unbezahlten Care-Arbeit in weit grösserem Mass Unterstützungslücken ab. Das IZFG untersucht geschlechtsspezifische Ungleichheiten im System der sozialen Sicherheit und zeigt in intersektionaler Perspektive, welchen sozialen Gruppen ein "Recht auf soziale Sicherheit" verweigert wird.